Salz auf der Breze: Bürokratiewahnsinn II

Warnung: Diese salzreiche Breze wurde nicht von einem Bäcker hergestellt, sondern von der KI! Foto: ChatGPT

Nehmen wir an, Sie brauchen einen Kredit für einen Immobilienkauf: Dann muss der Bankberater Sie darüber informieren, dass sich Ihr Einkommen irgendwann ändern kann oder Sie eventuell arbeitslos werden. Der Berater muss aber aufpassen, dass er das nicht versehentlich zu einem Beamten sagt; da wäre das selbstverständlich ein Beratungsfehler, weil Beamte unkündbar sind.

Es muss auch darüber informiert werden, dass der Immobilienwert sich verändern kann und dass auch die Kosten für den Unterhalt der Immobilie sich ändern können. All diese Informationen müssen in einer Dokumentation nachgewiesen werden. Wenn das nicht dokumentiert ist, kann der Kunde natürlich klagen.

“Niemand hat gesagt, dass ich krank werden kann”

Er kann zum Beispiel rückwirkend auf zehn Jahre alle Zinsen zurückfordern. Er kann dann sagen: „Niemand hat mir gesagt, dass ich krank werden kann.“ Oder: „Niemand hat mir gesagt, dass ich arbeitslos werden kann.“ Oder: „Niemand hat mir gesagt, dass sich der Wert einer Immobilie ändern kann.“ Oder: „Niemand hat mir gesagt, dass die Kosten für den Unterhalt einer Immobilie nicht festgeschrieben für alle Ewigkeit sind.“

Und sein Anwalt wird sagen: „Hätte man meinem Mandanten gesagt, dass er krank oder arbeitslos werden kann und Preise sich ändern können, hätte er selbstverständlich keine Finanzierung in Anspruch genommen, das ist doch klar. Wir fordern Schadenersatz.“

Und wenn der Banker nicht auf das vierzehntägige Widerrufsrecht hinweist, kann der Kunde noch zehn Jahre später sagen: „Hätte ich gewusst, dass ich innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann, dann hätte ich das selbstverständlich.“

Klage gegen den Lieblingsbäcker?

Für jedes Gespräch und jeden Arbeitsvorgang ist Dokumentationspflicht, und es gibt eine Weiterbildungspflicht von mindestens einer Woche pro Jahr für jeden Mitarbeiter. Was bringt das? Wenig. Es kostet nur viele Stunden Arbeitszeit, ein Berater schätzt diese Kosten auf eine zweistellige Prozentzahl an Wirtschaftsleistung. Einer dieser Berater, die Kunden darauf hinweisen müssen, dass Menschen krank werden können, bringt diesen Unsinn deshalb auf den Punkt:

„Ich bin“, sagt der Mann, „am Überlegen, ob ich meinen Lieblingsbäcker verklage.“ Und er berichtet, er habe in der Früh eine Breze gegessen, anschließend sei in seinem Mund ein leicht salziger Geschmack gewesen. Und jetzt kommt der Hammer: „Ich wurde nicht darauf hingewiesen“, sagt er, „dass Salz auf einer Breze einen salzigen Geschmack im Mund macht. Außerdem wurde mir hierfür keine schriftliche Dokumentation ausgehändigt. Die Umstände des Kaufs dieser Breze sind deshalb ein Vorgang, mit dem deutsche Gerichte sich zwingend beschäftigen sollten.“

Ein Vergleich voll beißenden Spotts, voll ins Schwarze. Bis vor den Bundesgerichtshof werde er gehen, sagt er. Sein Lieblingsbäcker kann sich warm anziehen.

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Tom Pokel

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